Wenn Sie einmal nicht weiter wissen, wir helfen Ihnen…

Viele Städte und Kommunen müssen sich oft mit Dingen auseinandersetzen, die sie nur selten behandeln. Feuerwerke, Lasershows, Zulassungen dafür und vieles mehr aus dem Bereich der Veranstaltungen.

In vielen Fällen sind die vorliegenden Gesetzestexte veraltet, oder es gibt niemanden bei der Stadt, der sich mit der jeweiligen Fachkunde und den passenden Gesetzen auseinandersetzen kann, weil einfach die Zeit hierzu fehlt.

Hier können wir helfen und für Sie beratend tätig werden. Dabei reicht unsere Hilfe von Gefährdungsanalysen über eine telefonische Auskunft, bis hin zu kompletten Berichten und Kontrollen vor Ort.

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Genehmigung/Zulassung von Feuerwerk

  • Prüfung der eingereichten Anzeige eines Pyrotechnikers nach §7 SprenG
  • Gefährdungsanalyse des Feuerwerks.
  • Prüfung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Beratung zu Fachkunde und Gesetzeslage.
  • Vor Ort Prüfung über die Einhaltung der Auflagen.
  • Allgemeine Beratung zu Fragen rund um Feuerwerk.
  • uvm.
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Abnahme/Prüfung Showlaseranlagen

  • Messung der Laseranlage nach TROS inkl. Protokoll
  • Gefährdungsanalyse der Lasershow/Installation.
  • Prüfung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Beratung zu Fachkunde und Gesetzeslage.
  • Vor Ort Prüfung über die Einhaltung der Auflagen.
  • Allgemeine Beratung zu Fragen rund um Laser.
  • uvm.
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Abnahme/Prüfung Tonsysteme nach Din-15905-5

  • Messung der Emissionswerte nach DIN15905-5 (TA LÄRM)
  • Protokoll und Langzeitmessung.
  • Maßnahmenberatung
  • Beratung zu Gesetzeslage und Lärmvorschriften.
  • Verplombung und Einstellung nach TA LÄRM
  • Allgemeine Beratung zu Fragen rund um DIN15905-5
  • uvm.